Wir sind für Sie da

Montag - Donnerstag

8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

 

Freitag

8.00 - 12.00 Uhr

 

oder nach Vereinbarung

 

Elsässer Straße 1a
77652 Offenburg
Telefon: 0781-9217-0
Telefax: 0781-9217-40

Die gesplittete Abwassergebühr - Fakten, Informationen, Wissenswertes

Abgrenzung zu öffentlichen Gewässern

anschluss gFall 1:
Wird Niederschlagswasser von Flächen direkt in ein öffentliches Gewässer eingeleitet, werden diese Flächen nicht veranlagt.

Fall 2:
Erfolgt die Einleitung von Niederschlagswasser hingegen - auch über kurze Strecken - über das öffentliche Kanalnetz in ein öffentliches Gewässer, so werden diese Flächen veranlagt.

Fall 3:
Nicht jeder Graben ist ein öffentliches Gewässer; wurde der Graben ursächlich für die Ableitung von Niederschlagswasser von der Kommune hergestellt, so gehört diese Anlage zum Kanalnetz und die angeschlossenen Flächen werden veranlagt.
zeitplan