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Montag - Donnerstag
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Freitag
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Elsässer Straße 1a
77652 Offenburg
Telefon: 0781-9217-0
Telefax: 0781-9217-40
Anmeldung
Die gesplittete Abwassergebühr - Fakten, Informationen, Wissenswertes
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Grußwort
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Abwassergebühr bisher und in Zukunft
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Wen betrifft die gesplittete Abwassergebühr (GAG)?
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Welche Flächen sind relevant?
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Wie kann man Gebühren sparen?
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Wie funktioniert das Selbstauskunftsverfahren?
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Tendenzielle Entwicklung der Kosten
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Abgrenzung zu öffentlichen Gewässern
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Termine Bürgerinfo
Abgrenzung zu öffentlichen Gewässern
Wird Niederschlagswasser von Flächen direkt in ein öffentliches Gewässer eingeleitet, werden diese Flächen nicht veranlagt.
Fall 2:
Erfolgt die Einleitung von Niederschlagswasser hingegen - auch über kurze Strecken - über das öffentliche Kanalnetz in ein öffentliches Gewässer, so werden diese Flächen veranlagt.
Fall 3:
Nicht jeder Graben ist ein öffentliches Gewässer; wurde der Graben ursächlich für die Ableitung von Niederschlagswasser von der Kommune hergestellt, so gehört diese Anlage zum Kanalnetz und die angeschlossenen Flächen werden veranlagt.