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Die gesplittete Abwassergebühr - Fakten, Informationen, Wissenswertes
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Grußwort
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Abwassergebühr bisher und in Zukunft
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Wen betrifft die gesplittete Abwassergebühr (GAG)?
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Wie kann man Gebühren sparen?
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Wie funktioniert das Selbstauskunftsverfahren?
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Tendenzielle Entwicklung der Kosten
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Abgrenzung zu öffentlichen Gewässern
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Termine Bürgerinfo
Abwassergebühr bisher und in Zukunft
Bislang werden die Kosten der Abwasserbeseitigung in über 90% der Städte und Gemeinden Baden-Württembergs durch die Einheitsgebühr auf der Grundlage des Frischwasserverbrauchs abgerechnet.Bei der aktuellen Gebührenerhebung wird davon ausgegangen, dass bei allen Grundstücken die bezogene Frischwassermenge im gleichen Verhältnis zur Abwassermenge steht.
Es blieb bisher also unberücksichtigt, ob und wie viel Niederschlagswasser auf einem Grundstück anfällt und wie viel davon über einen Kanal abgeleitet wird.
Ab 2013 und rückwirkend bis 2010 werden die Kosten der Abwasserbeseitigung getrennt (gesplittet) in zwei Gebühren erhoben:
- Schmutzwassergebühr
- Niederschlagswassergebühr. Die Schmutzwassergebühr berechnet sich, wie bisher, nach dem Frischwasserverbrauch in Euro / m3, allerdings verringert um den Kostenanteil für die Niederschlagswasserbeseitigung.
Die Niederschlagswassergebühr wird zur Deckung der Kosten für die Ableitung und teilweise Vorbehandlung des Niederschlagswassers erhoben.
Diese Gebühr richtet sich nach der Größe der bebauten, befestigten und angeschlossenen, d. h. der abflusswirksamen Fläche des Grundstücks.
Sie wird berechnet in Euro / m2. Solange keine Änderungen an angeschlossenen Flächen vorgenommen werden, wird die festgesetzte Gebühr in jedem Folgejahr fällig.
Die gesplittete Abwassergebühr bedeutet für die Stadt keine zusätzliche Einnahmequelle, weil:
- die Gebühreneinnahmen aus der Niederschlagswassergebühr von den Abwasserbeseitigungskosten abgezogen werden;
- die künftige Schmutzwassergebühr gegenüber der jetzigen Abwassergebühr sinkt;
- Gebühren nur kostendeckend erhoben werden dürfen und somit keine Gewinnabführung an die Kommune erfolgt.