Hauptmenü
Wir sind für Sie da
Montag - Donnerstag
8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Elsässer Straße 1a
77652 Offenburg
Telefon: 0781-9217-0
Telefax: 0781-9217-40
Anmeldung
Die gesplittete Abwassergebühr - Fakten, Informationen, Wissenswertes
-
Grußwort
-
Abwassergebühr bisher und in Zukunft
-
Wen betrifft die gesplittete Abwassergebühr (GAG)?
-
Welche Flächen sind relevant?
-
Wie kann man Gebühren sparen?
-
Wie funktioniert das Selbstauskunftsverfahren?
-
Tendenzielle Entwicklung der Kosten
-
Abgrenzung zu öffentlichen Gewässern
-
Termine Bürgerinfo
Welche Flächen sind relevant?
Dachflächen von Gebäuden, d. h. bebaute Flächen, werden als wasserundurchlässige Flächen behandelt und nicht abgemindert, wenn sie an der Kanalisation angeschlossen sind.
Nachdem man schräge Dächer in die Ebene projeziert hat, bestimmt man die Fläche, die bei der Gebührenermittlung zu berücksichtigen ist. Ergeben sich künftig auf Ihrem Grundstück durch bauliche Maßnahmen Änderungen (z.B. Anbauten, Entsiegelung oder Versiegelung von Flächen), sind diese der Stadtentwässerung Offenburg unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme mitzuteilen. Aufgrund der Änderungen werden dann die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung für das entsprechende Grundstück neu berechnet.
Beispiele Befestigungen
Versickerungs-, Niederschlagswassernutzungs- und Rückhalteanlagen
Versickerungs-, Niederschlagswassernutzungs- und Rückhalteanlagen