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Die gesplittete Abwassergebühr - Fakten, Informationen, Wissenswertes

Wen betrifft die gesplittete Abwassergebühr (GAG)?

Zunächst sind alle Eigentümer undhaus g
Mieter von Grundstücken, die an das
öffentliche Entwässerungssystem angeschlossen sind, von der Gebührenumstellung
betroffen.

Alle Bürger, die die nach dem bisherigen Frischwassermaßstab berechnete Abwassergebühr bezahlen, werden auch zukünftig für ihre bezogene Frischwassermenge eine Schmutzwassergebühr bezahlen.
Infolge der Gebührenumstellung wird
der Schmutzwasseranteil in Zukunft
niedriger ausfallen.

Zur Niederschlagswassergebühr werden diejenigen Grundstücks-eigentümer veranlagt, die an das öffentliche Entwässerungssystem angeschlossene bebaute und befestigte, d. h. abflusswirksame
Flächen besitzen.