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Montag - Donnerstag
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Freitag
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oder nach Vereinbarung
Elsässer Straße 1a
77652 Offenburg
Telefon: 0781-9217-0
Telefax: 0781-9217-40
Anmeldung
Die gesplittete Abwassergebühr - Fakten, Informationen, Wissenswertes
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Grußwort
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Abwassergebühr bisher und in Zukunft
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Wen betrifft die gesplittete Abwassergebühr (GAG)?
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Welche Flächen sind relevant?
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Wie kann man Gebühren sparen?
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Wie funktioniert das Selbstauskunftsverfahren?
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Tendenzielle Entwicklung der Kosten
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Abgrenzung zu öffentlichen Gewässern
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Termine Bürgerinfo
Wen betrifft die gesplittete Abwassergebühr (GAG)?
Zunächst sind alle Eigentümer undMieter von Grundstücken, die an das
öffentliche Entwässerungssystem angeschlossen sind, von der Gebührenumstellung
betroffen.
Alle Bürger, die die nach dem bisherigen Frischwassermaßstab berechnete Abwassergebühr bezahlen, werden auch zukünftig für ihre bezogene Frischwassermenge eine Schmutzwassergebühr bezahlen.
Infolge der Gebührenumstellung wird
der Schmutzwasseranteil in Zukunft
niedriger ausfallen.
Zur Niederschlagswassergebühr werden diejenigen Grundstücks-eigentümer veranlagt, die an das öffentliche Entwässerungssystem angeschlossene bebaute und befestigte, d. h. abflusswirksame
Flächen besitzen.