Wen betrifft die gesplittete Abwassergebühr (GAG)?
Zur Niederschlagswassergebühr werden diejenigen Grundstückseigentümer veranlagt, die an das öffentliche Entwässerungssystem angeschlossene bebaute und befestigte, d. h. abflusswirksame Flächen besitzen.