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Welche Flächen auf Ihrem Grundstück sind für die GAG relevant?

Die Basis der Ermittlung der Niederschlagswassergebühr für das jeweilige Grundstück ist die Summe der sogenannten „abflusswirksamen Flächen". Für die Berechnung der gesamten abflusswirksamen Fläche werden alle bebauten und befestigten Flächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation gelangt, mit einem spezifischen Abminderungsfaktor belegt. Dieser Faktor verringert die Flächen rechnerisch entsprechend ihrem Versiegelungsgrad. Das bedeutet, dass Flächen mit wasserdurchlässigem Belag (wenig versiegelt) durch den entsprechenden Faktor abgemindert werden. Andererseits werden vollständig wasserundurchlässige Flächen (vollversiegelt) voll in die Gebührenberechnung einbezogen.

Dachflächen von Gebäuden, d. h. bebaute Flächen, werden als wasserundurchlässige Flächen behandelt und nicht abgemindert, wenn sie an der Kanalisation angeschlossen sind.

Nachdem man schräge Dächer in die Ebene projeziert hat, bestimmt man die Fläche, die bei der Gebührenermittlung zu berücksichtigen ist. Ergeben sich künftig auf Ihrem Grundstück durch bauliche Maßnahmen Änderungen (z.B. Anbauten, Entsiegelung oder Versiegelung von Flächen), sind diese der Stadtentwässerung Offenburg unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme mitzuteilen. Aufgrund der Änderungen werden dann die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung für das entsprechende Grundstück neu berechnet.

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