Der AZV ist für seine Verbandsgemeinden kompetenter Ansprechpartner für die Bewirtschaftung der Gewässer 2. Ordnung und Gräben. Für die Stadt Offenburg übernimmt er auch die Planung, naturnahe Umgestaltung, Ausbau und die Unterhaltung.
Ausnahme bilden die beiden Gewässerabschnitte Durbach auf Gemarkung Windschläg und Kammbach unterhalb Bohlsbach und auf der Gemarkung Griesheim. Diese beiden Gewässerabschnitte liegen im Zuständigkeitsbereich der Acher-Rench-Korrektion (Areko).
Bei derKinzighandelt es sich um ein Gewässer 1. Ordnung. Zuständig für diesen Gewässerbereich ist das Regierungspräsidium Freiburg.
Wasserverband Offenburger Mühlkanal (WOM)
Der Offenburger Mühlkanal beginnt am „Großen Deich“ in Offenburg und mündet an der Gemarkungsgrenze Griesheim/Willstätt wieder in die Kinzig.
Historisch bedingt gehört der Abschnitt vom „Großen Deich“ bis zur „Schleuse Seewinkel (Tesa)“ in den Zuständigkeitsbereich des WOM, welcher zur Nutzung der Wasserkraft gegründet wurde. Heute sind nur noch die Stadt Offenburg und das Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG Mitglieder.
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