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Der Abwasserzweckverband „Raum Offenburg“ ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.azv-offenburg.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbart.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG  

  • Auf der Startseite der Webseite fehlen die Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache.
  • Einige zum Download bereitgestellte PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 13.12.2021 erstellt.

Die Erklärung beruht auf dem Bericht der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg vom 18.02.2021.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.azv-offenburg.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Abwasserzweckverband "Raum Offenburg"
Verwaltung
Elsässer Str. 1a
77652 Offenburg

Telefonisch können Sie uns unter der Nummer 0781-9217-0 erreichen.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Abwasserzweckverband "Raum Offenburg" wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls der Abwasserzweckverband "Raum Offenburg" nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landratsamt Ortenaukreis
Anita Diebold
Badstraße 20
77652 Offenburg

Telefonisch ist Frau Diebold unter der Nummer 0781 805-9257 erreichbar

Alternativ können Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Wir sind für Sie da

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77652 Offenburg

Öffnungszeiten

Mo.-Fr. 8-12 Uhr & 14-16 Uhr
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